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HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht: „Wortbruch der Politik“

2026-08-19T11:11:13+02:0019. August 2026|

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen die geplante Einführung einer verpflichtenden digitalen Bonpflicht ab 2028. Der Verband sieht darin eine Abkehr von Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und warnt vor teuren Investitionen für Händler. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der klassische Papierbon zum 1. Januar 2028 wegfallen. An seine Stelle tritt eine verpflichtende elektronische Belegbereitstellung. Für den HDE ist das keine echte Entlastung. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden, nicht deren Verlagerung auf ein digitales Format. HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann macht deutlich, dass die Belegpflicht damit faktisch bestehen bleibt, nur eben in anderer Form. Für Händler

13. IHK-Branchenforum Handel: Neue Konzepte für Innenstädte im Fokus

2026-08-17T12:16:11+02:0017. August 2026|

Koblenz. Über 250 Vertreter aus Handel, Gastronomie, Kommunen und Politik kamen beim 13. IHK-Branchenforum Handel in der Rhein-Mosel-Halle zusammen, um über die Zukunft der Innenstädte zu sprechen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Handel, Gastronomie, Kultur und Digitalisierung künftig zusammenwirken müssen. Einkaufsort allein reicht nicht mehr. Das machte das 13. IHK-Branchenforum Handel der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz deutlich, zu dem rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungswirtschaft, Kommunen, Stadtmarketing, Politik und Verwaltung in die Rhein-Mosel-Halle kamen. Diskutiert wurde, welche Konzepte Innenstädte künftig als Treffpunkt, Erlebnisraum und Aufenthaltsort tragen können.       Veränderte Konsumgewohnheiten und die fortschreitende Digitalisierung

Immer mehr Hitzetage: HDE fordert Kühlung für Innenstädte, Politik in RLP und Saarland zieht nach

2026-08-14T09:46:17+02:0014. August 2026|

In den letzten Wochen herrschten vielerorts in Deutschland Temperaturen von mehr als 30 Grad. Für den Einzelhandel ist das längst kein Randthema mehr, sondern eine ernstzunehmende Belastung an seinem wichtigsten Standort, der Innenstadt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat deshalb konkrete Forderungen an Städte und Kommunen formuliert. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mahnt, der Klimawandel nehme den Einzelhandel an seinem Standort Nummer eins zunehmend in den Schwitzkasten, viele Kunden mieden die Hitze. Seine Forderung an die Politik: mehr Bäume und Grünflächen in den Zentren offene Wasserflächen und Brunnen Sonnensegel nach südeuropäischem Vorbild öffentliche Trinkwasserspender ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen für flächendeckende Maßnahmen Wie real

Stopp Ladendiebstahl: Kostenlose Plakate für Ihr Geschäft

2026-08-11T13:48:19+02:0011. August 2026|

Ladendiebstahl kostet den deutschen Einzelhandel jährlich rund drei Milliarden Euro. Der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt jetzt kostenlose Plakate zur Verfügung, mit denen Händler ein sichtbares Zeichen setzen können. Die Zahlen sind bekannt: Allein 2025 wurden bundesweit 357.651 einfache und 25.445 schwere Ladendiebstähle registriert. Die Dunkelziffer liegt nach Schätzungen des HDE bei über 90 Prozent. Neben der politischen Forderung nach konsequenterer Strafverfolgung setzt der HDE nun auch auf ein niedrigschwelliges Mittel direkt am Verkaufsort: Aufklärungsplakate für die Auslage im Geschäft. Was steckt hinter der Aktion? Unter dem Motto „Stoppt den Ladendiebstahl“ stellt der HDE neun Plakatmotive zum kostenlosen Download bereit. Sie richten

Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag

2026-08-07T10:46:13+02:007. August 2026|

Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt

Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen

2026-08-04T11:41:15+02:004. August 2026|

Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

2026-08-03T13:32:56+02:003. August 2026|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

2026-07-30T10:01:29+02:0030. Juli 2026|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

2026-07-28T10:01:02+02:0028. Juli 2026|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

2026-07-24T10:01:23+02:0024. Juli 2026|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

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